FAQ – Wallbox für Ihr Elektrofahrzeug

Gibt es eine Förderung für Privatpersonen?

Aktuell gibt es keine Förderung von der KfW (Stand November 2021)

Was bedeutet ein Ladepunkt?

Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem Sie ein Elektroauto aufladen können – aber nicht mehrere gleichzeitig.

Was bedeutet intelligente Steuerung?

Ladestationen gelten als intelligent, wenn sie sich vernetzen lassen und in das Energie­versorgungs­system eingebunden werden können. Das ermöglicht viel­fältige Anwendungen – einige Beispiele:

  • Sie können per App vom Sofa aus ein­stellen, dass Ihr Auto in den Nacht­stunden geladen wird, wenn die Netz­aus­lastung niedrig ist. Oder tags­über, wenn Ihre eigene Photo­voltaik-Anlage genügend Strom liefert.
  • Ein integriertes Energie­management-System kann das Zusammen­spiel der Lade­station, einer eigenen Photo­voltaik-Anlage und anderer Komponenten steuern.
  • Die Ladestation kann auf Vor­gaben einer über­geordneten Stelle wie Ihrem Netz­betreiber reagieren und die Lade­leistung anpassen oder den Lade­vorgang verschieben.

Wichtig für die Förderung: Der Strom fürs Auf­laden muss ausschließlich aus erneuer­baren Energien stammen, etwa vom Energie­versorger mit Öko­strom-Tarif oder von der eigenen Photo­voltaik-Anlage.

Warum muss ich Anschlusskosten bei Netzbetreibern bezahlen?

Gemäß den Technischen Anschlussbedingungen sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge bis einschließlich 12 kVA anmeldepflichtig – also beim Netzbetreiber zu melden. Für Ladeeinrichtungen größer 12 kVA ist vor Errichtung die Zustimmung des Netzbetreibers einzuholen. Übersteigt durch den Anschluss von Ladestationen die benötigte Anschlussleistung die Freigrenze von 30 kW, fallen für jede kW ein sogenannter Baukostenzuschuss an, dieser unterscheidet sich bei den Netzbetreibern.

Welche Förderung erhalte ich als Unternehmen?

Förderungen für Unternehmen werden (Stand Dezember 2021) von der Kfw gefördert in Höhe von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt.

Werden auch Schnell-Ladestationen gefördert? (Unternehmen)

Ja, seit dem 15. Juni 2020 sind auch mit Gleichstrom betriebene Schnell-Ladestationen förderfähig (Wallboxen und Ladesäulen).

Kann ein Förderantrag auch schon gestellt werden, wenn NOCH kein Ökostrom bezogen wird? (Unternehmen)

Ja, auch ohne bestehenden Ökostrom-Vertrag kann bereits ein Förderantrag gestellt werden. Es reicht aus, wenn der Vertrag bei Vorlage des Verwendungsnachweises abgeschlossen ist.

Auch danach kann innerhalb der Zweckbindungsfrist von fünf Jahre eine Prüfung der Fördervoraussetzungen, inklusive erneutem Nachweis des Ökostrom-Vertrages, erfolgen.

Werden öffentlich zugängliche Ladestationen z.B. Kundenparkplätze gefördert?

Ja, hier muss die Zugänglichkeit für alle Personen an fünf Tagen pro Woche für mindestens zwölf Stunden gewährleistet sein.
Voraussetzung ist der Bezug von Ökostrom oder die Eigenerzeugung aus regenerativen Quellen (z. B. Photovoltaik).

Kann ich den Einbau einer Wallbox selber vornehmen?

Nein, das ist nicht zulässig. Das muss stets ein Fachbetrieb übernehmen. Der Elektroinstallateur haftet dann auch für den fachgerechten Einbau und führt die Anmeldung der Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber durch.

Kann ich bei Ihnen auch nur eine Wallbox kaufen?

Ja, natürlich können Sie bei uns auch nur eine Wallbox kaufen. Sprechen Sie uns an.

Warum eine Wallbox? Würde nicht auch die Steckdose reichen?

Eine einfache Steckdose fürs E-Auto-Laden zu benutzen, kostet nicht nur Zeit, sondern ist auch gefährlich. Die Dauerbelastung eines Ladevorgangs kann zu Kurzschlüssen und Kabelbränden führen, selbst wenn viele Elektroautos mit einem Schuko-Kabel geliefert werden.

Wie hoch ist der Unterschied zwischen einem Benziner – Diesel und Elektroauto in Bezug auf die Verbrauchswert/- preise und einer Wallboxladung Zuhause?

z.B. Golf und VW ID.3  – nach WLTP-Standard:

Golf VIII 2.0 TDI – Kraftstoffverbrauch kombiniert 4.5 l /100 km x 1.319 € = 5,94 €/ 100 km (Stand 14.01.2021)

Golf VIII 1.0 TSI Kraftstoffverbrauch kombiniert 5.3 l /100 km x 1.499 = 7,94 € / 100 km (Stand 14.01.2021)

VW ID.3 Pro 107 kW (145 PS) – Kraftstoffverbrauch kombiniert 15.4 kWh/100 km x 0,29 € = 4.47 € / 100 km – Wallbox – laden Zuhause.  (Preis pro kWh kann je nach Netzbetreiber variieren)

Welche technischen Voraussetzungen benötigt ein Kunde Zuhause um eine Wallbox betreiben zu können?

Für den Betrieb der Wallbox ist zwingend eine Stromzähleranlage gemäß der aktuellen Norm VDE-AR-N 41 00 erforderlich.

Kann ich bei mir Zuhause oder in meinem Unternehmen eine Wallbox installieren?

Die örtlichen technischen Gegebenheiten werden im Rahmen einer kostenlosen Vor-Ort-Begehung von unserem Elektromeister geprüft.

Wer beantragt die staatlichen Förderungen?

Sie selber beantragen die staatlichen Förderungen.

Wo werden die staatlichen Förderungen beantragt?

Privatkunden – Die Förderung für Privatkunden muss bei der KfW beantragt werden. ( www.kfw.de )

Juristische Personen – Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung erfolgt in der Regel über das von der Bewilligungsbehörde unter der Internetseite www.bra.nrw.de/4045740 zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular.

Hat mein Netzbetreiber Zugriff auf meine Wallbox?

Der Netzbetreiber hat nur Zugriff auf kommunikative Wallboxen. (z.B. Heidelberg Energy Control und alle VW AG Modelle Charger Connect und Charger Pro)

Kann mein Netzbetreiber eine Drosselung der Leistung vornehmen?

Ja, der Netzbetreiber kann eine Drosselung der Stromleistung bei einer kommunikativen Wallbox durchführen. Wallboxen die nicht kommunikativ sind (z.B. Heidelberg e-Box Basic) können nicht gedrosselt werden.

Wann muss die Förderung gestellt werden?

Vor dem Kauf der Wallbox und vor Beauftragung der Installation muss der Förderantrag gestellt werden.

Noch nicht alle Fragen beantwortet? Wenden Sie sich gerne an uns.

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